Das Gesuch um Einburgerung in die Burgerschaft Leuk muss schriftlich an den Burgerrat gerichtet werden.
1. Der Antragsteller ist Walliser Bürger.
2. Der Antragsteller ist mindestens seit 5 Jahre in der Gemeinde Leuk wohnsässig.
3. Der Antragsteller hat das 18. Altersjahr erreicht.
4. Der Antragsteller reicht ein schriftliches Gesuch ein (mit Personalien, Wohnsitzbestätigung, Kopie des aktuellen Familienausweises, Farbkopie des Familienwappens).
5. Gebühren:
a) CHF 5’000.- für Einzelpersonen
b) CHF 7’000.- für Ehepaare und deren Kinder unter 18 Jahre
c) CHF 1‘000.- max. Kostenbeteiligung am Burgertrunk
6. Burgernutzen: laut Bestimmungen des Burgerreglementes
7. Wappenscheibe: Die Kosten in Höhe von CHF 500.- zur Installation der Wappenscheiben in der Burgerstube gehen zu Lasten der Antragsteller.
Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch ist mit folgenden Unterlagen an die Burgerschaft Leuk, Burgermeister Adalbert Grand, Sonnenstrasse 18, 3953 Leuk-Stadt zu schicken.
- Personalien
- Wohnsitzbestätigung der Gemeinde
- Kopie des aktuellen Familienausweises
- Farbkopie des Familienwappens
Erleichterte Einburgerung von Ehepartnern und unmündigen Kindern von Leuker Burgerinnen und Burgern
Als besonderes Angebot hat die Burgerschaft den Beschluss gefasst, Ehepartner und unmündige Kinder von Leuker Burgerinnen und Burgern erleichtert einzuburgern. Laut dem neuen Namens- und Bürgerrecht behält jeder Ehegatte bei einer Eheschliessung sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie sein Burgerrecht, selbst dann, wenn er den Namen des Ehegatten annimmt. Die Kinder erhalten das Burgerrecht des namensgebenden Elternteils. Infolgedessen hat die Burgerschaft diese erleichterte Einburgerung beschlossen.
Bedingungen:
1. Der Antragsteller ist Walliser Bürger.
2. Der Antragsteller ist in der Gemeinde Leuk wohnsässig.
3. Der Antragsteller ist mit einem Leuker Burger verheiratet oder er ist unmündig und mindestens ein Elternteil ist Leuker Burger.
4. Der Antragsteller reicht ein schriftliches Gesuch ein (mit Personalien, Wohnsitzbestätigung, Kopie des aktuellen Familienausweises, Farbkopie des Familienwappens).
5. Gebühren:
a) CHF 500.– Einzelpersonen
b) CHF 300.– Familienwappen
c) gratis unmündige Kinder
d) CHF 1‘000.- max. Kostenbeteiligung am Burgertrunk
6. Burgernutzen: laut Bestimmungen des Burgerreglementes
Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch ist mit folgenden Unterlagen an die Burgerschaft Leuk, Burgermeister Adalbert Grand, Sonnenstrasse 18, 3953 Leuk-Stadt zu senden:
- Personalien
- Wohnsitzbestätigung
- Kopie des aktuellen Familienausweises
- Farbkopie des Familienwappens